AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen von Waren und für die Erbringung von Leistungen der Bayerische Liegenschaften Verwaltungs GmbH, Dr.-Henkel-Str. 16, 85435 Erding und ihren Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit sie von der Bayerische Liegenschaften GmbH im Einzelfall ausdrücklich anerkannt wurden.

 

§ 2 Vertragsschluss

 

Sämtliche Angebote der Bayerische Liegenschaften Verwaltungs GmbH sind für die Dauer von 4 Wochen gültig. Angebote sind freibleibend und nur als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, einen Auftrag zu erteilen.

 

Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde die ihm angebotene Leistung binnen der Angebotsfrist annimmt. In diesem Fall erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung.

 

Nimmt der Kunde das Angebot nach Ablauf der Angebotsfrist an, behält sich die Bayerische Liegenschaften Verwaltungs GmbH vor, den Auftrag abzulehnen oder zu einem veränderten Preis anzubieten.

 

§ 3 Lieferung und Annahmeverzug

 

  1. Lieferung

 

Eine Auslieferung ist nur innerhalb Deutschlands möglich. Bei Inselkunden wird nur bis zum Fähranleger des Festlandes geliefert. Eine Lieferung an eine Packstation ist nicht möglich.

 

Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt erst nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung innerhalb von 12 Wochen ab Auftragsbestätigung.

 

Für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen haftet die Bayerische Liegenschaften Verwaltungs GmbH nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände, wie z.B. Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Streiks oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar und durch die Vertragsparteien unverschuldet nach Abschluss des Vertrages eintreten. Ein sonstiger Umstand liegt insbesondere in Fällen von Verzögerungen, nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung (trotz entsprechenden Deckungsgeschäfts) durch den Zulieferer vor.

 

Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit die Bayerische Liegenschaften Verwaltungs GmbH auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist und sich diese verzögert.

 

Jede Vertragspartei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.

 

Bei Nichtverfügbarkeit der Ware aus zuvor genannten Gründen können beide Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden in diesem Fall zurück erstattet.

 

  1. Annahmeverzug

 

Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist die Bayerische Liegenschaften Verwaltungs GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz geltend zu machen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

 

§ 4 Preise und Zahlung

 

Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

 

Die Zahlung hat innerhalb von 2 Wochen ab Auftragsbestätigung auf das Konto der Bayerische Liegenschaften Verwaltungs GmbH bei der Sparkasse Dorfen,

IBAN: DE11 7005 1995 0020 3656 72 zu erfolgen, bei Sondergeschäften und Großaufträgen werden die Zahlungsbedingungen für jeden Vorgang separat vereinbart.

 

Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugs-oder Schadensersatzanspruches bleibt hiervon unberührt.

 

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und der Anspruch fällig ist.

 

§ 5 Gewährleistung

 

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

 

Gewährleistungsrechte eines Unternehmers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs-und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Bayerische Liegenschaften Verwaltungs GmbH.

 

§ 7 Haftung

 

Die Bayerische Liegenschaften Verwaltungs GmbH haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für alle von der Bayerische Liegenschaften GmbH verursachten Schäden. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet die Bayerische Liegenschaften Verwaltungs GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit.

 

Im Übrigen haftet die Bayerische Liegenschaften Verwaltungs GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.

 

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

 

§ 8 Gesetzliches Widerrufsrecht

 

Sofern der Kunde Verbraucher ist, steht ihm ein Widerrufsrecht im gesetzlichen Umfang zu.

 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Bayerische Liegenschaften Verwaltungs GmbH

Geschäftsführer: Benjamin Braun

Dr.-Henkel-Str. 16, 85435 Erding

info@bayerische-liegenschaften.de

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

§ 9 Schlussbestimmungen

 

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz der Bayerische Liegenschaften Verwaltungs GmbH in Erding vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

 

Stand: 01.06.2020